Produktions-Flammenrückschlagprüfung von Sicherheitseinrichtungen nach DIN EN ISO 5175-1
Nach DIN EN ISO 5175-1 soll nach der Herstellung an allen Sicherheitseinrichtungen eine Flammenrückschlagprüfung durchgeführt werden. Dabei sind das Gasgemisch und der Gasgemischdruck für die Prüfung der Sicherheitseinrichtungen abhängig von der Gasart und dem höchsten angegebenen Betriebsdruck.
Hier ist der Aufbau einer Flammenrückschlagprüfung schematisch dargestellt:
1 - Flammendetektor
2 - Vordruck p1
3 - Prüfmuster
4 - Hinterdruck p2
5 - Stahlrohr
6 - Zündeinrichtung
Für Gewindegrößen bis G3/8" ist ein Stahlrohr mit einem Innendurchmesser von 10 mm zu verwenden. Für Anschlüsse größer als G3/8 muss das Stahlrohr gleich dem Nenndurchmesser der Ausgangsbohrung der Sicherheitseinrichtung sein.
Gasart | Prüfdruck | Prüfgasgemisch Volumenanteile in % des Brenngases in Sauerstoff |
Acetylen Sauerstoff Luft |
1,5 bar | 32% bis 35% Acetylen |
Flüssiggas (LPG) | höchster Betriebsdruck | 13% bis 15% Propan |
Wasserstoff | höchster Betriebsdruck | 40% bis 50% Wasserstoff |
andere Brenngase | höchster Betriebsdruck | 80% bis 90% des stöchiometrischen Mischungsverhältnisses |
Entscheidend für die Flammenrückschlagprüfung sind der Prüfdruck, das Prüfgasgemisch und der Innendurchmesser des Stahlrohres. Die Flammenrückschlagprüfung ist generell entsprechend der vorgesehenen Anwendung der jeweiligen Sicherheitseinrichtung durchzuführen. D.h. soll eine Sicherheitseinrichtung für höhere Arbeitsdrücke oder größere Innendurchmesser des Stahlrohres eingesetzt werden, so sind ausschließlich die dafür entwickelten und entsprechend geprüften Sicherheitseinrichtungen einzusetzen.
Neben der BAM als neutralem Prüfinstitut verfügt IBEDA über die Möglichkeit, solche Flammenrückschlagprüfungen durchzuführen.